E wie Ethikrat (Teil II)

Teil 2: Wie die Menschenwürde unter die Räder des Fortschritts und die Einheit des Ethikrats abhanden kam

Die berufsbezogene Corona-Impfpflicht: ein Parforceritt mit Folgen

Die Ad-Hoc-Empfehlung zur berufsbezogenen Impfpflicht vom Herbst 2021 ist derart schwach begründet, dass fast vermutet werden kann, sie sollte vor allem der moralischen Mobilmachung dienen. Hatten sich die Mitglieder des Ethikrates beim Thema Masern 2019 wirklich mühsam etwas abgerungen, reicht zwei Jahre später bei Corona offenbar, wenn man auf vulnerable Patienten verweist – die Öffentlichkeit wird das schon im Sinne der Kampagne aufnehmen.

Das fängt schon damit an, dass diese Impfpflicht nicht schlicht als berufsbezogen betitelt wird, sondern als eine „Impfpflicht für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung“. Das ist mehr als Geschwafel, das ist moralische Kriegführung, man könnte auch sagen: Verhöhnung dieser Mitarbeiter, die seit Jahren an der Front stehen, auch und gerade zu Corona-Zeiten, die sich aber nach Ansicht des Gremiums ihrer Verantwortung noch nicht hinreichend bewusst sind. Daher endet die Empfehlung auch mit der Hoffnung, dass allein die Diskussion, die man hier ordentlich befeuert, von diesen Arbeitskräften als Signal aufgefasst werde. Gleichzeitig wäscht der Rat seine Hände in Unschuld für den Fall, dass es zum Schwur oder zum Zusammenbruch kommt: „Jedenfalls ist darauf zu achten, vorhandene strukturelle Probleme in Einrichtungen und für die betroffenen Berufsgruppen auf keinen Fall zu verstärken.“ Das haben die Parlamentarier bei ihrem Beschluss für die Impfpflicht geflissentlich überlesen (dürfen) und deshalb haben wir Betroffenen einen Eiertanz sondergleichen erlebt: Impfpflicht kommt, kommt nicht, kommt, aber wird mit Augenmaß eingeführt, Gesetze werden erfüllt, zunächst für Monate ausgesetzt … Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben aufgegeben und sich dem Zwang gefügt.

So viel hü-hott war selten auf einem einzigen Blatt Papier. Zuerst soll die Impfpflicht „insbesondere“ Mitarbeiter mit ständigem Kontakt zu Hochrisikopatienten betreffen, damit „besonders vulnerable Menschen“ geschützt sind. Psychologen, Zahnärzte, Ergotherapeuten, Logopäden, Heilpraktiker und andere Berufsgruppen oder auch Beschäftigte in nicht-therapeutischen Bereichen einer Klinik könnten sich an dieser Stelle noch fragen: „Und warum soll ich mich dann impfen lassen?“ Darauf hat der Ethikrat eine „logische“ Antwort: „Gleiches gilt für Institutionen und Einrichtungen, die dafür verantwortlich sind, die dort versorgten Menschen keinen vermeidbaren gesundheitlichen Gefahren auszusetzen.“ Erst erklärt man umständlich die Präzision der Impfpflicht, um sie dann komplett über den Haufen zu werfen. Im Logik-Proseminar hätte man es Fehlschluss genannt. Am Beispiel: „Alle im Deutschen Ethikrat engagierten Mitglieder müssen angemessen bezahlt werden.“ Daraus würde nach den logischen Gesetzen des Rates 2021 offenbar folgen: „Gleiches gilt auch für alle anderen Menschen, die sich mit ethischen Fragen beschäftigen.“

Eigentlich würde nur umgekehrt ein Schuh daraus: Wenn schon auf der Intensivstation ein ungeimpfter Mitarbeiter prinzipiell kein größeres Risiko darstellt als ein geimpfter – um wie viel mehr gilt das für alle anderen Gesundheitsbereiche?! Vergessen wir nicht, als der Ethikrat seine „Ad-Hoc-Empfehlung“ mehr verzapft als verfasst hat, befanden wir uns nicht mehr im Frühjahr 2021 mit all den zielgerichtet verbreiteten Illusionen über die Impfung, und dass diese der Weg aus der Krise sei. Der Ethikrat wusste längst, dass die Impfung keinen sicheren Schutz bietet. Glauben Sie es nicht?

Am Ende fordert der Ethikrat, dass die berufsbezogene Impfpflicht durch eine „weiter ausgebaute Teststrategie“ ergänzt werden muss.  Mit anderen Worten: Sie haben selbst nicht an die Impfstrategie geglaubt, also auch nicht, dass die Impfpflicht ein hochwirksames Mittel zum Schutz vulnerabler Patienten ist, und dafür haben sie sich nach allen Seiten abgesichert, auch mit noch mehr Tests im Gesundheitsbereich. Und die verraten aber genau das gleiche wie außerhalb der Institutionen: Geimpfte stecken sich an, Geimpfte stecken andere an, die Impfung erzeugt keine Immunität, die eine Impfpflicht rechtfertigen könnte, weder innerhalb noch außerhalb der Mauern von Kliniken und Senioreneinrichtungen!

Die allgemeine Impfpflicht: ein Stufenplan zur Abschaffung der Menschenwürde

Wie wird man bloß das fundamentale Prinzip der Menschenwürde los? In der nur Wochen später folgenden Empfehlung zur allgemeinen Impfpflicht hat sich der Ethikrat dem größten Hindernis etwas ausführlicher gewidmet. Hierzu kämpft er sich über vier oder fünf Stufen der Begründung ans Ziel, und spätestens dort ist nicht nur ein Teil des Gremiums abhandengekommen, dort bricht auch jegliche Logik erschöpft zusammen, von Ethik ganz zu schweigen.

Stufe 1: Dem Gremium ist immer noch klar, dass Eigenschutz nicht als Argument für eine Impfpflicht herhalten kann. „Selbst wer sich große körperliche Risiken bis hin zur groben Unvernunft aussetzt, kann dies im Sinne der Selbstbestimmung tun, ohne vom Staat daran gehindert zu werden.“ Im Unterschied zu vielen Journalisten und pseudoradikalen Ärztefunktionären weiß der Ethikrat, dass unser Gesundheitssystem und unsere Gesellschaft arm dran wären, wenn nur noch Vernünftige behandelt würden – oder schlimmer noch: alle (angeblich) Unvernünftigen zur Vernunft gezwungen würden.

Stufe 2: Sie brauchen also den Fremdschutz als Argument. Dafür wird allerlei herangezogenen an angeblich medizinisch-wissenschaftlichen Thesen, z.B. dass wegen der neuen Virusvarianten viel höhere Impfquoten für eine Herdenimmunität nötig seien. Der DER zieht allen Ernstes nicht in Erwägung, was zahlreiche Virologen und Epidemiologen sagen, dass nämlich bei Corona gar keine Herdenimmunität durch Impfen möglich ist: dass man Corona nicht wegimpfen kann. Soviel zu dem im Ethikratgesetz § 4.2 vorgeschriebenen „pluralen Meinungsspektrum“ im Gremium. Allerdings trauen sich die Damen und Herren diesbezüglich selber nicht, sonst könnte man an diesem Punkt Schluss machen mit der „Begründung“.

Stufe 3: Es braucht den sogenannten „indirekten“ Fremdschutz zur Begründung der Impfpflicht. Taugt die Corona-Impfung nicht, um Eigen- und Fremdansteckung auch nur halbwegs sicher zu vermeiden, so leistet sie doch irgendeinen Beitrag, damit die Intensivstationen nicht überlastet sind (weil sie vor schweren Verläufen schützen soll) und damit irgendwie auch einen Beitrag dazu, dass wir aus dem Lockdown rauskommen. Dahinter steckt das deutsche Wintermärchen, wonach die Ungeimpften an den Wellen schuld sind oder positiv fabuliert: „Wenn wir alle geimpft sind, können wir unsere Freiheit wieder haben.“

Stufe 4: Weil das alles schon im Dezember 2021 lange nicht mehr so stringent wirkt wie noch Wochen oder Monate zuvor, schiebt man noch ein weiteres Hilfsargument nach: Gewiss, Eigennutz allein könne keine Impfpflicht, also Abschaffung der Selbstbestimmung, begründen. Und ein ziemlich lausig konstruierter Fremdnutzen – von wegen meine Freiheit endet da, wo die der andern beginnt – kann das auch nicht so richtig. Aber Fremdnutzen, zusammen mit Eigennutz gratis, das scheint zumindest dem DER ein richtig kraftvolles Argument. D.h. ich breche zwar Deinen freien Willen für das Wohl der Gemeinschaft, aber Du kriegst auch noch etwas dafür – auch wenn Du es gar nicht willst! Die Menschenwürde ist daher (Achtung) „nicht berührt“, wenn es nicht um reinen Fremdschutz geht.

Stufe 5, Variante A: Fremdnutzen plus Eigennutz, so landet man, also die Mehrheit des Ethikrats, schließlich bei einer „allgemeinen“ Impfpflicht. Doch diese Mehrheit ist keinesfalls überwältigend: Von 24 Mitgliedern hätten 7 statt der Einführung einer allgemeinen lieber die Ausweitung der risikobezogenen Impfpflicht (dabei gibt es diese noch gar nicht), räumen aber ein, dass es, wenn man konkretisieren müsste, was das in der Praxis bedeutet, „anspruchsvoll“ werden würde. Also, man kann es nicht konkretisieren, ob Diabetiker und langjährige Raucher, Alkoholiker und andere, die ein geschwächtes Immunsystem haben, dazugehören würden. Wer sich nicht traut, hier Butter bei die Fische zu liefern, sollte vielleicht die Stichhaltigkeit seiner ganzen Argumentation nochmal überdenken.

Stufe 5, Variante B: 13 Mitglieder haben da lieber gleich die Flucht nach vorne angetreten und versucht, sich zu erleichtern mit der Befürwortung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18. Inwiefern bei jungen Menschen (die ein sehr geringes Risiko für schwere Corona-Verläufe tragen) der Eigennutz bei Corona-Impfungen als so gewichtig gelten soll, dass sie nicht selbst entscheiden dürfen sollen, das bleibt das Geheimnis dieser Mehrheit.

Vier Mitglieder haben sich von beiden Impfpflicht-Lösungen distanziert. Doch anders als sonst gab es dazu kein in der Empfehlung festgehaltenes Sondervotum, wie es in Anlehnung an § 7.3 des Ethikratgesetzes bisher Usus war (sogar für einzelne abweichende Mitglieder). Man hat von dieser qualifizierten Minderheit nur aus den Medien erfahren. So ist das Verständnis von Mehrheit und Minderheit in Coronazeiten: Die Mehrheit hat das „Sagen“, der Rest interessiert nicht. Manche nennen es Demokratie. Umso mehr achtet man darauf, den Anschein zu erwecken, als wäre man neutral oder um Neutralität bemüht. Am Ende heißt es, der „Dialog“ mit den Impfskeptikern sei so wichtig, daher fordert der Ethikrat abschließend „die möglichst polarisierungsmindernde Ausgestaltung der allgemeinen gesetzlichen Impflicht.“ Gut, dass man seine Hände nochmal in Unschuld gewaschen, nachdem man ordentlich zur Polarisierung beigetragen hat.

Wer hat medizinisch das Sagen im Ethikrat?

Dass der Ethikrat im politischen Auftrag einen „Vorratsbeschluss“ zu liefern hatte, war ihm bewusst, denn er argumentiert, neben den Akutmaßnahmen sei es doch erforderlich, dass „ausreichend Vorsorge für mögliche bzw. absehbare weitere Infektionswellen der Pandemie getroffen wird“. Dazu beruft er sich auf den „Grundsatz der Nachhaltigkeit“. Hier wird wieder einmal der Gedanke der Nachhaltigkeit in sein Gegenteil verkehrt: Da die Impfung nicht nachhaltig vor Infektion und Erkrankung schützt, soll Nachhaltigkeit nun so viel bedeuten, dass immer wieder nach-geimpft wird. Deshalb sollte, laut DER, offen kommuniziert werden, dass Auffrischimpfungen „für eine gewisse Zeit oder regelmäßig“ notwendig werden können. Nach dem Motto: Alles ist erlaubt, wie oft ist egal, wenn wir das Recht auf körperliche Unversehrtheit erst einmal grundsätzlich gebrochen haben.

Das Dokument strotzt voller einseitiger medizinischer Behauptungen über Impfwirkungen und -nebenwirkungen, über eindeutige Relationen zwischen Impfquoten und Virusverdrängung. Der Rat scheut sich nicht, das naive Wörtchen „objektiv“ für die angeblichen verschwindend geringen Nebenwirkungsrisiken zu verwenden. Objektiv ist z.B. dass in anderen Ländern deutlich mehr Nebenwirkungen und Impfschäden bei den gleichen Impfstoffen offiziell registriert werden als in Deutschland. Immerhin räumt der DER ein, dass die Impfungen nicht nur die Ansteckungen nicht unterbinden, sondern selbst vor schweren Verläufen weniger effektiv schützen, als dies „erwartet wurde“. Da verfällt man ins Passiv: Es wurde erwartet. Von wem? Von den Kräften der Information, die von den Kräften der Desinformation bedroht sind? Man hat es doch selbst mit hinausposaunt!

Nun ließe sich einwenden, im Herbst habe man das alles immer noch nicht so klar sehen können. Für den Fall, dass jemand Sachkundiges das ernsthaft meint: Geschenkt und okay, aber dann bitte jetzt revidieren! Sicher konnten wir im Herbst nicht wissen, dass Omikron derart harmlos sein würde – und dass sich die Wirksamkeit der Impfung bei Omikron als lächerlich gering (10-30%) erweisen würde. Vermutlich stellt die morgendliche kalte Dusche plus regelmäßiges Saunieren einen besseren Schutzeffekt dar; ganz abgesehen davon, was man sonst noch alles unverfänglich und unbezweifelbar Gutes fürs Immunsystem tun könnte. Nein, so genau konnten wir es nicht wissen. Mit ein bisschen Sarkasmus könnte man sagen, die Natur hat den Untergangspropheten – geimpft, genesen oder gestorben – einen Strich durch die Impfkampagne gemacht.

Was man allerdings im Herbst schon wissen konnte oder als „Mediziner“ wissen musste, dass Impfungen keine beliebig breite Kreuzimmunität aufbauen gegen Virusvarianten – und dass es durchaus Anlass zur Hoffnung gibt, dass bei den ständigen Mutationen von grippeähnlichen Viren auch überwiegend harmlosere Varianten entstehen können. Warum verbreitet dann der Ethikrat im Dezember 2021 die steile These, Omikron würde „wohl noch mehr“ als die vorhergehenden Varianten „zwingend eine sehr hohe Impfquote“ zur Beherrschung des Infektionsgeschehens erfordern? Das ist nicht nur einseitig, sondern Humbug. Welchen Beitrag hat diese Impfung zur Beeinflussung der Omikron-Welle geleistet: keinen.

Bei „richtiger“, also affirmativer Interpretation lässt sich offenbar jede Entwicklung für die Impfkampagne und die Impfpflicht nutzen. Aus dem Faktum, dass die Impfung je länger je mehr sich als nahezu untauglich zur Pandemiekontrolle erweist, folgert der DER messerscharf: „Gerade wenn der qualitative Impfschutz sinken sollte, gelte es, den quantitativen Aspekt des Impfschutzes – möglichst hohe Impfquoten – voll auszuschöpfen“. Solcher Unsinn, der hier in indirekter Rede wiedergegeben wird, um die eigene Voreingenommenheit als „eine Position“ zu vernebeln, soll für die Begründung einer allgemeinen Impfpflicht herhalten.

Und da stellt sich die Frage: Wer bestimmt im Rat eigentlich die medizinische „Weltanschauung“ – sind das Mediziner und Biowissenschaftler, oder haben da auch Theologen und Juristin genauso viel und so lange Mitspracherecht, solange sie das düsterste Szenario des RKI oder des Bundesgesundheitsministers helfen ausmalen? Vielleicht hat auch die bekanntlich impfeuphorische Vorsitzende Alena Buyx das Sagen, deren Patientenkontakte während des Medizinstudiums ihr offenbar ausreichten, um sich anschließend schnellstmöglich in die Medizinethik zu verabschieden. Bei ihrer für uns (mit Patienten arbeitenden Menschen) folgenreichen Karriere ist offenbar einiges an medizinischem Wissen abhandengekommen, denn so frech zu 100% die Pharmaphilosophie verbreiten, das können sonst nur Politiker und medizinische Laien in manchen Redaktionen, sozusagen Corona-Promovierte.

Die Verfassung knacken, ein Fall für den Ethikrat

Es sind nicht nur die Drostens und Wielers, nicht nur die Lauterbachs, Kretschmanns und Tschentschers dieser Republik, nicht nur Merkel und Scholz, die uns verraten und an die Pharmaindustrie verkauft haben, die den Karren in den Schlamm geritten haben und wahrscheinlich weder willens noch in der Lage sind, ihn dort herauszuziehen, es ist auch ein Gremium namens Deutscher Ethikrat, das seinen Job der Legitimationsbeschaffung erfüllt hat. Was nicht gepasst hat, wurde passend gemacht. Nur, wozu braucht es dafür einen Ethikrat, das können doch Politiker und Journalisten selbst ganz gut?

Damit sich Politiker aus der Verantwortung stehlen können. Auch der sich im Geschwafel von „besonderer Verantwortung“ ergehende Rat selbst stiehlt sich aus der Verantwortung, indem er auf wissenschaftliche Erkenntnisse verweist, die es so gar nicht gibt, und bei Bedarf gleichzeitig auf die Unberechenbarkeit der Pandemie wert legt. Also kann man morgen wieder beherzt unschuldig sagen: „Es wurde erwartet …“

Im Ethikratgesetz § 2.1 heißt es unter Aufgaben: „Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen“. Im November 2020 hatten Ethikrat, Ständige Impfkommission und Leopoldina in einem gemeinsamen Positionspapier festgestellt: „Eine undifferenzierte, allgemeine Impfpflicht ist (…) auszuschließen. Wenn überhaupt, ließe sich eine Impfpflicht nur durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe rechtfertigen.“ Was hat sich in dem einen Jahr danach eigentlich so dramatisch geändert, dass die Selbstbestimmung in der Medizin dermaßen großzügig zur Disposition gestellt wird?

Es hat sich vor allem gezeigt, dass die Hoffnungen in die Impfungen völlig überzogen waren, also letztlich auf Pharmapropaganda beruhten. Vermutlich ist daher den politisch Verantwortlichen klar geworden, dass man jetzt Gas geben muss, wenn es noch etwas werden soll mit der Impfpflicht. Ein Fall für den Ethikrat. In der Wirtschaft nennt man es Marketing. In der Politik sprach man bisher von Propaganda oder Ideologie. Jetzt dürfen sie es „Ethik“ nennen.

Was war noch mal Ethik? Es war einmal … und wenn sie nicht gestorben ist, lebt sie noch heute – aber sicher nicht im Deutschen Ethikrat. Aus der Lehre vom rechten Handeln wurde die moralische Leere der Handlanger: „Ethik“ mit der Brechstange im Dienst der Entmündigung.

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Quellen:

  • Deutscher Ethikrat: Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus, Stellungnahme, Berlin, 06.04.2016
  • Deutscher Ethikrat: Impfen als Pflicht? Stellungnahme, Berlin, 27.06.2019
  • Deutscher Ethikrat: Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise, Ad-Hoc-Empfehlung, Berlin, 27.03.2020
  • Deutscher Ethikrat: Besondere Regeln für Geimpfte? Ad-Hoc-Empfehlung, Berlin, 04.02.2021
  • Deutscher Ethikrat: Zur Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung, Ad-Hoc-Empfehlung, Berlin, 11.11.2021
  • Deutscher Ethikrat: Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht, Ad-Hoc-Empfehlung, Berlin, 22.12.2021
  • Positionspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina: Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden? Berlin, 09.11.2020

Christoph Wagner, Jahrgang 1963, ist Philosoph und Heilpraktiker. Er war lange Zeit Journalist, darunter von 1994 bis 2001 Redakteur der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ und 2003 bis 2016 Redaktionsleiter der Zeitschrift „Naturarzt“. Er arbeitet heute als Kreativtherapeut in einer psychosomatischen Klinik sowie als HP in eigener Praxis. Auf seiner Website wastutdirgut.de schreibt er gerne über Naturheilkunde, Psychologie und Philosophie — und seit der Coronakrise auch über Politik.